Wertinvest

Vermeintlicher Belastungszeuge wegen Rufschädigung und übler Nachrede geklagt

DDr. Michael Tojner wehrt sich gegen Unterstellungen eines niederösterreichischen Anwalts

Stellungnahme der Anwälte von DDr. Michael Tojner, RA Stefanie Liebenwein und RA Karl Liebenwein zu den im laufenden Ermittlungsverfahren getätigten Aussagen eines niederösterreichischen Anwalts: „Die uns bekanntgewordenen Aussagen eines niederösterreichischen Anwalts, der im laufenden Ermittlungsverfahren ebenfalls als Beschuldigter geführt wird, sind Anlass für unseren Mandanten gerichtlich dagegen vorzugehen. Wenn dieser Anwalt angibt, als Treuhänder für Michael Tojner tätig gewesen zu sein, ist dies rechtlich unzutreffend - eine wirtschaftliche Kooperation ist kein Treuhandverhältnis. Der beschuldigte Anwalt hat sich im Register der wirtschaftlichen Eigentümer im Frühjahr 2019 als Treuhänder eintragen lassen. Eine derartige Eintragung ist rechtlich verfehlt und hätte in der Form nicht durchgeführt werden dürfen. Entsprechende Klagen samt ausführlichen Begründungen haben wir beim Landesgericht Wiener Neustadt eingebracht,“ führt RA Karl Liebenwein aus.

RA Stefanie Liebenwein zu den Aussagen des beschuldigten Anwalts im Strafverfahren: „Schon beim ersten Blick und einer ersten Analyse der Aussagen des beschuldigten Anwalts zeigt sich, dass sich dieser in seinen eigenen Aussagen mehrfach widerspricht. Diese Widersprüche sind objektiv erkennbar und vermögen das Vorgehen der Ermittlungsbehörden in keiner Weise zu rechtfertigen. Wir haben dazu entsprechende Beweisanträge gestellt. Auch die von den Behörden gesetzten Ermittlungsmaßnahmen können durch die Vorwegkriminalisierung der beigezogenen Sachverständigen nicht gerechtfertigt werden. Alle Sachverständigen-Gutachten wurden in den letzten Monaten einer nochmaligen Überprüfung unterzogen, die ergeben hat, dass die Verkehrswerte aller Liegenschaften richtig und lege artis durch die Sachverständigen ermittelt und festgestellt wurden. Diese Gutachten renommierter Immobiliensachverständiger wurden den Behörden auch zur Verfügung gestellt. Unser Mandant wird, wie schon bisher, den Behörden bei der Aufklärung des Sachverhaltes zur Verfügung stehen.“

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Liebenwein Rechtsanwälte GmbH
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