Wertinvest

Projekt Heumarkt: Stellungnahme von WertInvest zur Entscheidung des VfGH

VfGH sieht von Behandlung der Beschwerde ab – jetzt ist der Verwaltungsgerichtshof am Zug

Das Projekt Heumarkt hat zum Ziel, das derzeit unattraktive Areal zwischen dem Wiener Konzerthaus und dem Stadtpark zu modernisieren. Das Hotel InterContinental, der traditionsreiche Wiener Eislauf-Verein und das Wiener Konzerthaus würden profitieren und für die Anrainer würde ein neuer, grüner, moderner Lebensbereich entstehen.

Die Vorteile auf einen Blick:

- Erhalt des Wiener Eislauf-Vereins (WEV) und Abschluss eines Mietvertrages auf 99 Jahre - zu gleichen Konditionen wie bisher
- Modernisierung der Gesamtanlage des WEV (inkl. der Freifläche)
- Bau einer ganzjährig verwendbaren Eishalle (unterirdisch)
- Schaffung eines Turnsaales für die benachbarten Schulen und Vereine
- Neue Veranstaltungssäle und Gastronomieangebote
- Modernisierung des Hotel InterContinental
- Schaffung neuer Konferenzbereiche, Büroflächen und Wohneinheiten
- Großzügige Flächen zum Erholen, mobiles Grün, Wasser- und Schattenelemente
- Verbreiterung und Begrünung der Gehsteigflächen entlang der Lothringerstraße. Es entsteht ein Boulevard von der U-Bahnstation Stadtpark bis zum Wiener Konzerthaus
- Öffentlicher Durchgang entlang des Wiener Konzerthauses zwischen 1. und 3. Bezirk

Was bisher geschah

Seit dem Jahr 2012 wird an der Revitalisierung des Heumarkt-Areals gearbeitet. Es geht dabei darum, bestehende Strukturen zu modernisieren, neue Angebote und Lebensräume zu schaffen, den Menschen in den Anrainerbezirken öffentliche Flächen zurückzugeben und dabei die wertvolle historische Stadtlandschaft zu respektieren. In einem erstmalig in Wien durgeführten kooperativen Verfahren wurden die Stadt Wien, die Bezirksvertretung, Anrainer, Experten, der Wiener Eislauf-Verein, das Hotel InterContinental, das Wiener Konzerthaus und die breite Öffentlichkeit eingebunden. Es folgte ein internationaler Architekturwettbewerb mit über 100 Bewerbungen. Das Siegerprojekt von Stararchitekt Isay Weinfeld wurde erneut abgestimmt, einer Umweltprüfung durch die Stadt Wien unterzogen und nach strikten Vorgaben der Stadt Wien redimensioniert (verkleinert). Im Juni 2017 wurde die Flächenwidmung beschlossen, es folgte die Festlegung der Bebauungsbestimmungen und im Nov. 2018 die Baueinreichung. Es liegt damit bereits eine Flächenwidmung, ein rechtsgültiger Bebauungsplan, sowie ein städtebaulicher Vertrag mit der Stadt Wien vor.

Im April 2019 hat das Bundesverwaltungsgericht durch einen Einzelrichter entschieden, dass für das Heumarkt-Projekt eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchzuführen sei. Dies, obwohl die Wiener Landesregierung schon im Oktober 2018 festgestellt hat, dass das Bauprojekt nicht UVP-pflichtig ist. Zum gleichen Ergebnis kamen auch zwei unabhängige Gutachten – wobei auch klar festgestellt wurde, dass das BVwG (mit der Bestellung eines Sachverständigen) ein rechtswidriges Verfahren durchgeführt hat, denn:

- Es liegt kein „Städtebauvorhaben“ vor, weil bereits die qualitativen Kriterien nicht erfüllt werden.
- Es wird kein neuer Stadtteil erschlossen und auch keine Erschließungsstraße errichtet, sondern ein bereits bebautes Areal modernisiert – zum Vorteil der Anrainer, des Wiener Eislauf-Vereins, des Wiener Konzerthauses und des gesamten Bezirks.
- Es werden die Schwellenwerte für eine UVP mit einer Flächeninanspruchnahme von 1,55 ha bei weitem nicht erreicht (mindestens 15 ha Fläche und eine Bruttogeschossfläche von über 150.000 m²).

Der Projektwerber WertInvest hat daraufhin Beschwerde gegen das Erkenntnis des BVwG beim VfGH und eine ordentliche Revision beim VwGH eingebracht. So soll endlich eine Klärung der Rechtslage herbeigeführt und damit die notwendige Rechtssicherheit erlangt werden.

Stellungnahme von WertInvest zur Entscheidung des VfGH

Der Projektwerber WertInvest nimmt die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes (VfGH) zur Kenntnis, obwohl eine baldige Klarheit über die rechtliche Basis dieses wichtigen Projekts sehr wichtig wäre.

„Der VfGH hält in seiner Entscheidung fest, dass er selbst inhaltlich die Frage der UVP nicht behandelt, weil es sich nach Ansicht des VfGH dabei um keine verfassungsrechtliche Frage handelt. Das bedeutet, dass die Rechtssache nun vom Verwaltungsgerichtshof (VwGH) zu behandeln ist“, erklärt Daniela Enzi, Geschäftsführerin der WertInvest. „Wir hatten für diesen Fall bereits zuvor und in erster Linie Revision an den VwGH erhoben und sind weiterhin zuversichtlich, dass die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts als rechtswidrig erkannt und aufgehoben wird. Bis dahin gilt die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung durch das Bundesverwaltungsgericht vom Juni 2019. Das bedeutet, dass unverändert bis zur Entscheidung des VwGH das Erkenntnis des BVwG keine Rechtswirkungen entfaltet und keine UVP durchgeführt werden muss.“

„Für die gesamte Belegschaft des Hotel InterContinental ist die derzeitige Situation eine große Belastung, weil die bestehende Rechtsunsicherheit eine langfristige Absicherung hunderter Arbeitsplätze aber auch notwendige Investitionen in die Hotelinfrastruktur in Frage stellen. Zudem ergeben sich durch den Projektstillstand laufend enorm hohe Zusatzkosten.

Ein Neubau des Hotels ist also ebenso dringend nötig, wie die Neugestaltung des Wiener Eislauf-Vereins, der mit der aktuellen baulichen Situation eingeschränkt wird. Das Bauprojekt Heumarkt würde all diese Probleme lösen und Zukunftssicherheit für hunderte Arbeitsplätze schaffen. Der Eislauf-Verein hätte endlich die lang ersehnte moderne Infrastruktur und die beiden bislang durch das Areal getrennten Bezirke Landstraße und Innere Stadt wären offen und grün miteinander verbunden.“

Rückfragehinweis
Mag. Lisa Maria Amon
l.amon@wertinvest.at
01 961 06 92 – 172